Wir haben Ihr Interesse am Verein geweckt?

Sie haben Interesse gemeinsam mit uns zu musizieren? Dann kommen Sie gerne als aktives Mitglied zu uns. Vor einer endgültigen Entscheidung ist auch ein hineinschnuppern bei unseren Proben sehr gerne möglich.


Unsere Vereinsarbeit hat Sie überzeugt, Sie möchten jedoch nicht aktiv mit uns musizieren? Dann ist eine fördernde Mitgliedschaft genau das richtige. Durch Ihren Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie die Vereinsarbeit finanziell.


Sie haben sich für eine Mitgliedschaft entschieden? Dann einfach die Beitrittserklärung und die Datenschutzerklärung ausfüllen und per Mail oder Post an uns zurückschicken. Für weitere Fragen rund um die Mitgliedschaft stehen wir gerne zur Verfügung.

Beitrittserklärung
Aufnahmeantrag.pdf (51.68KB)
Beitrittserklärung
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Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung.pdf (38.17KB)
Datenschutzerklärung
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Eintritts-, Beitrags- und Kündigungsregelungen
Eintritts-,Beitrags-,Kündigungsregeln.pdf (46.43KB)
Eintritts-, Beitrags- und Kündigungsregelungen
Eintritts-,Beitrags-,Kündigungsregeln.pdf (46.43KB)

Hier noch einige Informationen rund um die Mitgliedschaft im Verein:

Eintritts-, Beitrags- und Kündigungsregelungen Staiger Gugga-Bätscher e.V.
Eintritt:

• Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Personen können nur Mitglied werden, wenn ein Sorgeberechtigter aktives Mitglied ist.
• Über die Aufnahme als aktives Mitglied entscheidet der Vorstand laut Satzung §8.2
• Die fördernde Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitrittserklärung
• Eine passive Mitgliedschaft ist nur im Anschluss an eine aktive Mitgliedschaft möglich
Beitrag:
• Der Beitrag beträgt pro Jahr:
40€ aktive Mitglieder
20€ Jugendliche, Schüler und Auszubildende
75€ Familienbeitrag ab 1 Erwachsener, 2 Kinder
30€ passive Mitglieder
30€ fördernde Mitglieder
• Der Beitrag wird per Überweisung oder in bar bezahlt
• Fälligkeitsdatum für den jährlichen Beitrag ist der 1. April
• Bei Nichtbezahlung des Beitrags und erfolgloser Mahnung folgt laut Satzung §15 die Streichung von der Mitgliederliste
• Für Häß und Instrumente entstehen keine Kosten für Mitglieder
• Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Eintritt in den Verein fällig
Kündigung:
• Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich beim Vorstand gekündigt werden
• Bei Kündigung besteht laut Satzung §13.2 kein Recht auf Beitragsrückerstattung